Wing Chun Kung Fu ist pure Selbstverteidigung!

Selbstverteidigung mit Wing Chun: direkt und kompromisslos

Selbstverteidigung mit Wing Chun: direkt und kompromisslos

Wing Chun lehrt die Fähigkeit, mit einem Angriff umzugehen; losgelöst davon, wie er ausgeführt wird. Man lernt also genau das, was man benötigt, wenn man sich verteidigen muss: Flexibel auf das reagieren, was auf Dich zukommt, egal auf welchem Weg. Ein Angriff im realen Leben ist ein chaotischer Vorgang, der sich außerhalb fester Regeln abspielt. Wing Chun zeigt, wie man durch Lockerheit Herr über die Lage werden kann. Diese Idee steckt in jedem Detail des Wing Chun Kung Fu.

Am besten zeigen das unsere Technikserien.

Kampfkunst und Selbstverteidigung

Der Zusammenhang von und die Grenze zwischen Kampfsport/-kunst und Selbstverteidigung ist für den Laien nicht unmittelbar offensichtlich. Beides wird oft undifferenziert zusammengeworfen. Auf dieser Seite wollen wir für den interessierten Leser ein bisschen Ordnung in das Thema bringen. Auch, weil uns die Unterscheidung selbst sehr wichtig ist. Also sprechen wir zuerst über die Ziele der Selbstverteidigung und zeigen dann, wie man mit Kung Fu diese Ziele erreicht.

Zielsetzung der Selbstverteidigung

Bei der Fähigkeit zur Selbstverteidigung geht es im Kern darum,

  • zu wissen, wo gefährliche Situationen lauern
  • zu wissen, wie gefährliche Situationen entstehen
  • zu wissen, wie man sie vermeidet
  • zu erlernen wie man effektiv mit einem Angriff umgeht, wenn eine Vermeidung nicht mehr möglich ist.

Drei dieser vier Aspekte der Selbstverteidigung haben also zunächst nichts mit dem eigentlichen Kämpfen zu tun. Vielmehr geht es um eine innere Haltung, eine Kultur, einen Kampf mit einem Gegner zu vermeiden.

Wer sich allein auf den letzten Aspekt konzentriert, will den Kampf meist gar nicht vermeiden, sondern sucht nach Gelegenheiten, sich „draußen“ mit anderen zu messen. Wer so eingestellt ist, ist beim Kung Fu allgemein, und ganz sicher in unserer Schule an der falschen Adresse.

Zielsetzung des Kung Fu

Ein Grundsatz, der beim Wing Chun Kung Fu zum Thema Selbstverteidigung immer wieder und immer wieder fällt lautet:
„Wer beim Kung Fu „üben“ an Kämpfen „denkt“, wird das Kämpfen nicht erlernen.“

Dahinter steckt die Idee, dass man das kämpferische Potenzial des Kung Fu zur Selbstverteidigung nicht dadurch erlangt, dass man im Unterricht dauerhaft den Ernstfall unter realen Bedingungen probt. Das würde bedeuten, dass die Übenden aufgrund der inneren Anspannung, im Prinzip Angst, verkrampfen und Bewegungen gar nicht erst erlernen können. Sie wären dann nur damit beschäftigt, nicht getroffen zu werden, oder den Gegner treffen zu wollen. Diese Herangehensweise ist stark westlich geprägt, hat aber mit der Idee, das Kung Fu zur Selbstverteidigung zu Erlernen nichts gemein.

Es soll Schulen geben, die mit dem Slogan „in 6 Monaten zur Selbstverteidigung“ werben. Das dürfte so erfolgversprechend sein wie „Mit 5 Minuten Training pro Tag rank und schlank.“

Das Kung Fu will Schüler nicht zu Kampfmaschinen erziehen, die nach dem Training die Schule verlassen, um sich auf die nächstbeste Schlägerei einzulassen. So wollen wir in unserer Schule;

Wer Kämpfen lernen will, muss viel üben.
Wer viel übt, erkennt, dass man gegen sich selbst zu kämpfen hat.
Je mehr man an sich arbeitet, desto schwächer wird der Wunsch zu kämpfen.
Wer viel und hart an sich arbeitet, erwirbt letztlich die Fähigkeit zur Selbstverteidigung.

Konsequenzen falsch verstandener Selbstverteidigung

Wer von Selbstverteidigung spricht aber insgeheim den Kampf außerhalb der Kampfkunstschule „sucht“, ist erstens bei der asiatischen Kampfkunst an der falschen Adresse. Zweitens nimmt er die Konsequenzen in Kauf, die eine echte körperliche Auseinandersetzung für sich selbst und den Gegner mit sich bringt:

  • Bleibende körperliche Schäden
  • verletzungsbedingte Einschränkungen im Berufs- und Privatleben
  • ein lebenslanges schlechtes Gewissen
  • Strafrechtliche Konsequenzen der Körperverletzung (§ 223 StGB):
    „Wer eine andere Person […] an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren […] bestraft. Der Versuch ist strafbar.“
  • Zivilrechtliche Konsequenzen (§ 823 BGB, Schadenersatzpflicht):
    „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit […] eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“